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Förderung der kommunalen Zusammenarbeit nach § 24 Thüringer Finanzausgleichsgesetz
Gefördert werden die freiwillige kommunale Zusammenarbeit von in der Regel mindestens drei Gemeinden oder Landkreisen sowie Gutachten, die die Möglichkeit und Voraussetzungen einer kommunalen Zusammenarbeit untersuchen. Im Vordergrund steht die Förderung in Zusammenhang mit der Digitalisierung der Verwaltungen.
Förderantrag
Kontakt
Referatsleiter
Christoph Democh
Ansprechpartner
André Stalph
Telefon: 0361 57332 1443
Fax: 0361 57332 1084
andre.stalph@tlvwa.thueringen.de