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Luftsicherheitsbehörde
Die örtlich zuständige Thüringer Luftsicherheitsbehörde ist Fachaufsichtsbehörde für die Eigensicherungsmaßnahmen der Flughafen Erfurt GmbH nach VO (EG) Nr. 300/2008 Artikel 12 i. V. m. § 8 Abs. 1 Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) sowie für die durch alle anderen Flugplätze (Verkehrslandeplätze, Flugplätze) festzulegenden alternativen Sicherheitsmaßnahmen nach VO (EU) Nr. 1254/2009 i. V. m. § 8 Abs. 2 LuftSiG. Sie ist berechtigt, entsprechende Qualitätskontrollmaßnahmen zu zugelassenen bzw. angeordneten Sicherheitsmaßnahmen durchzuführen. Die Luftsicherheitsbehörde ist ebenfalls berechtigt, Prüfungen gemäß Kapitel 11 VO (EU) 2015/1998 für Sicherheitspersonal im Rahmen der Eigensicherungspflicht des Flugplatzbetreibers abzunehmen.
Die Luftsicherheitsbehörde ist die zuständige Stelle für Zuverlässigkeitsüberprüfungen nach dem Luftsicherheitsgesetz für Personen, die Zugang zu den nichtöffentlichen Bereichen am Flughafen haben sollen, für zugelassene bekannte Versender/ Reglementierte Beauftragte die Luftfracht aufgeben wollen sowie für Berufs- und Privatpiloten (außer Ballon- und Segelflugzeugführer). Darauf aufbauend entscheidet die Behörde über die Zugangsberechtigung nach § 10 LuftSiG.
Antrag Zuverlässigkeitsüberprüfung gemäß § 7 LuftSiG
Personen, denen zur Ausübung einer beruflichen Tätigkeit nicht nur gelegentlich Zugang zum Sicherheitsbereich des Geländes eines Flugplatzes im Sinne des § 8 oder zu einem überlassenen Be-reich eines Luftfahrtunternehmens im Sinne des § 9 gewährt werden soll.
Personal der Flugplatz- und Luftfahrtunternehmen, der Flugsicherungsorganisation sowie der Luftwerften und Instandhaltungsbetriebe, Fracht-, Post- und Reinigungsunternehmen sowie der Warenlieferanten und vergleichbarer Versorgungsunternehmen, insbesondere auch der Beteiligten an der sicheren Lieferkette, das auf Grund seiner Tätigkeit unmittelbaren Einfluss auf die Sicherheit des Luftverkehrs hat; sofern sich die vorgenannten Unternehmen des Personals anderer Unternehmen bedienen, steht dieses eigenem Personal gleich.
Natürliche Personen, die nach § 16a Absatz 1 als Beliehene eingesetzt werden oder die dort genannten Aufgaben für beliehene teilrechtsfähige Vereinigungen oder beliehene juristische Personen des Privatrechts wahrnehmen sollen, sowie Personen, die als Ausbilder oder EU-Validierungsprüfer für die Luftsicherheit nach den Ziffern 11.5 oder 11.6 des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998 tätig sind.
Luftfahrer im Sinne des § 4 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 und 5 des Luftverkehrsgesetzes und entsprechende Flugschüler sowie Mitglieder von flugplatzansässigen Vereinen, Schülerpraktikanten oder Führer von Luftfahrzeugen im Sinne von § 1 Absatz 2 des Luftverkehrsgesetzes oder sonstige Berechtigte, denen nicht nur gelegentlich Zugang zu a) dem Sicherheitsbereich des Geländes eines Flugplatzes im Sinne des § 8 oder b) den überlassenen Bereichen nach § 9 Absatz 1 Nummer 2 gewährt werden soll.
Kontakt
Postanschrift
Thüringer Landesverwaltungsamt
Referat 520
Postfach 2249
99403 Weimar
Hausanschrift
Thüringer Landesverwaltungsamt
Referat 520
Jorge-Semprún-Platz 4
99423 Weimar
Ansprechparter für § 7 Abs. 1 LuftSiG und für § 10 LuftSiG
Stefanie Hammermeister
Telefon: 0361 57332 1434
stefanie.hammermeister@tlvwa.thueringen.de
Kerstin Pietzsch
Telefon: 0361 57332 1449
kerstin.pietzsch@tlvwa.thueringen.de
Steffi Anger-Schneider
Telefon: 0361 57332 1430
steffi.anger-schneider@tlvwa.thueringen.de
Jens Pöhler
Telefon: 0361 57332 1499
jens.poehler@tlvwa.thueringen.de
Ansprechpartnerin für § 8 LuftSiG
N. N.
Telefon: 0361 57332 1441
....@tlvwa.thueringen.de