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Lizenzwesen
Das Landesverwaltungsamt Thüringen nimmt die Aufgaben gemäß § 31 Absatz 2 LuftVG im Rahmen der Bundesauftragsverwaltung in eigener Verantwortung wahr.
Das Lizenzwesen erstreckt sich über folgende Aufgabengebiete:
- Erteilung von Lizenzen nach Anhang I Abschnitt B der VO (EU) Nr. 1178/2011 Leichtluftfahrzeugpilotenlizenz (LAPL)
- Erteilung von Lizenzen nach Anhang I Abschnitt C der VO (EU) Nr. 1178/2011 Privatpilotenlizenz (PPL),
- Erteilung von Lizenzen nach Anhang III Teil SFCL der VO (EU) Nr. 2018/1976 Segelflugzeugpilotenlizenz (SPL)
- Erteilung von Lizenzen nach Anhang III Teil BFCL der VO (EU( Nr. 2018/395 Ballonpilotenlizenz (BPL) einschließlich der entsprechenden Berechtigungen, ausgenommen Instrumentenflugberechtigungen (IR)
Damit einher gehen:
- Verlängerungen von Klassenberechtigungen
- Verlängerungen von Lehrberechtigungen
- Erweiterungen von Startarten
Bitte beachten Sie außerdem die NfL 1-521-15 vom 04.08.2015 zu handschriftlichen Eintragungen in Lizenzen für Luftfahrtpersonal.
Sämtliche Anträge können per Post, Fax oder E-Mail eingereicht werden. Die Bearbeitungszeit beträgt – bei Vorliegen aller Voraussetzungen – ca. 1 bis 2 Wochen. Bitte prüfen Sie bei Einreichen Ihrer Anträge immer, ob der Behörde ein gültiges Tauglichkeitszeugnis und ggf. eine gültige Zuverlässigkeitsüberprüfung vorliegt.
Kontakt
Ansprechpartnerin
Jeannine Haase
Telefon: 0361 57332 1474
Fax: 0361 57332 1462
luftfahrt.lizenzen@tlvwa.thueringen.de