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Luftfahrthindernisse und Windkraftanlagen
Zuständig für alle Angelegenheiten in den Bereichen Luftfahrthindernisse und Windkraftanlagen, insbesondere für
- Erteilung von Genehmigungen und Zustimmungen zu Luftfahrthindernissen und Baumaßnahmen innerhalb und außerhalb von Bauschutzbereichen der Thüringer Flugplätze
- Stellungnahmen als Träger öffentlicher Belange in Baugenehmigungsverfahren, bei der Bauleitplanung und in Raumordnungsverfahren
- Zuarbeit bei der Ausweisung von Vorzugsgebieten für Windkraftanlagen
ist im Thüringer Landesverwaltungsamt das Referat 540. Entsprechende sachkundige Ansprechpartner finden Sie unter Referat 540 „Planfeststellungsverfahren“
Das Referat 520 (Sachgebiet Luftverkehr) unterstützt diese Verfahren durch die einzelfallbezogenen flugbetrieblichen Sicherheitsbeurteilungen.
Formulare