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Luftverkehr
Das Referat 520 nimmt im Sachgebiet Luftverkehr die Aufgaben der Landesluftfahrbehörde des Freistaats Thüringen gemäß den europäischen und nationalen Vorschriften wahr.
Diese Aufgaben umfassen nach § 31 Abs. 2 LuftVG im Wesentlichen:
- verwaltungsrechtliche Genehmigung und Überwachung der Flugplätze in Thüringen
- theoretische und praktische Prüfungen für Privatluftfahrzeugführer
- Erteilung, Verlängerung, Erneuerung (ggf. Entzug) von Lizenzen für Privatluftfahrzeugführer
- Genehmigung und Überwachung von zugelassenen Ausbildungsorganisationen (Flugschulen)
- Genehmigung und Überwachung von Luftfahrtunternehmen
- Genehmigung und Überwachung von Modellfluggeländen
- Erteilung von Außenstart- und Landeerlaubnissen sowie weiterer Erlaubnisse zur genehmigungspflichtigen Nutzung des Luftraums
- Genehmigung von Luftfahrtveranstaltungen
- Luftaufsicht an Flugplätzen in Thüringen gemäß Luftverkehrsgesetz
- Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten im Luftverkehr
- Erteilung von Aufstiegserlaubnissen für unbemannte Fluggeräte
- Entgegennahme von Erklärungen für spezialisierten Flugbetrieb
- Genehmigung von spezialisiertem Flugbetrieb mit hohem Risiko
- Aufsicht über den nichtgewerblichen Flugbetrieb
Ferner werden die Aufgaben der Luftsicherheitsbehörde nach Luftsicherheitsgesetz wahrgenommen.
Kontakt
Sachgebietsleiter
Volker Kuhnert
Telefon: 0361 57332 1461
Fax: 0361 57332 1462
volker.kuhnert@tlvwa.thueringen.de