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Binnenschifffahrt
Das Thüringer Landesverwaltungsamt ist im Bereich Binnenschifffahrt verantwortlich für die Zulassung und Betrieb von Wasserfahrzeugen zur entgeltlichen Beförderung von Personen (ThürSchiffFloßVO) sowie die Ausstellung eines Binnenschifffahrtsführerscheins der Kategorie A und B (ThürSchiffFloßVO).
Der Binnenschifffahrtsführerschein
Für das Führen eines Wasserfahrzeugs zur entgeltlichen Beförderung von Personen oder Sachen auf den Gewässern Thüringens bedarf es eines gültigen Binnenschifffahrtsführerscheins der Kategorien A und B gemäß § 5 Thüringer Verordnung zur Regelung der Schiff- und Floßfahrt (ThürSchiffFloßVO).
Befähigungszeugnisse nach der Binnenschifferpatentverordnung (BinSchPatentV) oder Rheinpatentverordnung in der jeweils geltenden Fassung sowie Befähigungszeugnisse und Berechtigungsscheine sind den Thüringer Binnenschifffahrtsführerscheinen der Kategorien A und B gemäß § 5 Abs. 2 ThürSchiffFloßVO gleichgestellt und anerkennungsfähig.
Die Vergleichbarkeit oder Gleichwertigkeit wird im Einzelfall, wenn nicht schon durch Gesetz bestimmt, auf Antrag von der zuständigen Behörde festgestellt.
Prüfungen für den Erwerb von Binnenschifffahrtsführerscheinen der Kategorien A und B gemäß § 8 Abs. 1 ThürSchiffFloßVO werden durch das Thüringer Landesverwaltungsamt bis auf Weiteres nicht durchgeführt.
StPNV Förderrichtlinie für ÖPNV-Angebote auf Binnengewässern
Kontakt
Ansprechparter
Hagen Phenn
Telefon: 0361 57332 1439
Fax: 0361 57332 1454
hagen.phenn@tlvwa.thueringen.de