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Rehabilitierung von SED-Unrecht
Wer in der ehemaligen DDR rechtsstaatswidrig zu einem Freiheitsentzug verurteilt oder Opfer einer rechtsstaatswidrigen Verwaltungsentscheidung wurde und in Folge des Freiheitsentzuges bzw. der Verwaltungsentscheidung eine gesundheitliche Schädigung erlitten hat, erhält wegen der gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen der Schädigung Versorgung in entsprechender Anwendung des Gesetzes über die Versorgung der Opfer des Krieges (Bundesversorgungsgesetz – BVG). Die Versorgung kann auch an die Hinterbliebenen gewährt werden.
Seit Inkrafttreten des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes (SED-Unrecht) im August 2007 wurden 7.067 Anträge auf besondere Zuwendung für Haftopfer (§ 17 a StrRehaG-Opferrente) bewilligt. Aktuell laufen pro Monat 4.295 Verfahren zur Auszahlung. (Stand: 31.12.2021).
Kontakt
Referatsleiter
Uwe Koch
Telefon: 0361 57331 5492
Fax: 0361 57331 5239
SED-Unrecht@tlvwa.thueringen.de