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Soziale Entschädigung
Das Wesen des Sozialen Entschädigungsrechts ergibt sich aus den Grundsätzen des Sozialrechts. Danach besteht bei erlittenen Gesundheitsschäden für deren Folgen die staatliche Gemeinschaft aus bestimmten Gründen (z. B. Abgeltung eines besonderen Opfers) nach versorgungsrechtlichen Grundsätzen einsteht, ein Recht auf die notwendigen Maßnahmen zur Gesunderhaltung, Besserung und Wiederherstellung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit und die angemessene wirtschaftliche Versorgung, auch für Hinterbliebene eines Beschädigten. Nach diesem Grundsatz werden im Rahmen von zahlreichen Sondergesetzen Leistungen durch das Thüringer Landesverwaltungsamt gewährt. Aufgabe des Landesverwaltungsamtes ist dabei die Bearbeitung von Widerspruchs- und Klageverfahren in Angelegenheiten des Sozialen Entschädigungsrechts, zur Heil- und Krankenbehandlung (einschließlich Kurangelegenheiten) sowie zur Durchsetzung von Erstattungsansprüchen gegen andere Leistungsträger.
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Referatsleiter
Uwe Koch
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Fax: 0361 57331 5239
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