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Die Feststellung der Behinderung
Im Rahmen der Schwerbehindertenfeststellungsverfahren nach dem Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) erfüllt das Thüringer Landesverwaltungsamt folgende Aufgaben:
- Fachaufsicht über die für die Durchführung zuständigen Landkreise und kreisfreien Städte
- Sicherung der einheitlichen Rechtsanwendung
- Sicherung der einheitlichen Anwendung des IT- Verfahrens BEC- Schwb- Thür.
- Umsetzung von Gesetzesnovellierungen, Rundschreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) sowie Erlassen des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (TMASGFF) - Bearbeitung von Widerspruchsverfahren nach dem SGB IX und im Kostenrecht
- Bearbeitung von Anfragen, Petitionen, Dienstaufsichtsbeschwerden und Eingaben
Kontakt
Referatsleiterin
Sybille Allzeit
Telefon: 0361 57331 5271
Fax: 0361 57331 5227
schwerbehindertenrecht@tlvwa.thueringen.de