- Abschluss von Vereinbarungen nach dem Zehnten Kapitel SGB XII, Leistungs-, Prüfungs- und Vergütungsvereinbarungen nach § 75 Abs. 3 SGB XII) für alle teil- und vollstationären Eingliederungshilfeeinrichtungen
- Herstellung des Einvernehmens mit den zuständigen örtlichen Sozialhilfeträgern nach § 4 Abs. 6 ThürAGSGB XII
- Abschluss von Rahmenverträgen gem. § 79 Abs. 1 SGB XII
- Leitung der Geschäftsstelle der Gemeinsamen Kommission nach dem Landesrahmenvertrag gem. § 79 Abs. 1 SGB XII und Mitwirkung in der Gemeinsamen Kommission (zurzeit wird der Vorsitz wahrgenommen)
- Mitwirkung in der Planungskommission nach § 4 Abs. 3 ThürAG SGB XII und Sicherstellung der Umsetzung der Landesplanung
- Mitwirkung bei der Gestaltung der Pflegesatzvereinbarung nach dem SGB XI (Pflegeversicherungsgesetz), Mitwirkung bei den Verhandlungen, in der Pflegesatzkommission, dem Landespflegeausschuss und dem Abschluss von Versorgungsverträgen nach § 72 Abs. 2 SGB XI
Vertretung in anderen Gremien
Mitarbeiter des Pflegesatzwesen sind im Zusammenhang mit der Ausübung ihrer Aufgaben in verschiedenen Gremien vertreten:
- Pflegesatzkommission nach § 86 SGB XI
- Landespflegeausschuss
- Planungskommission nach dem Thüringer Gesetz zur Neustrukturierung der Sozialhilfe
Versorgungsverträge für Pflegeeinrichtungen
Im Bereich des Pflegesatzwesen wird das Einvernehmen des überörtlichen Trägers der Sozialhilfe beim Abschluss des Versorgungsvertrages nach § 71 Abs. 2 SGB XI zwischen dem Träger der Pflegeeinrichtung und den Landesverbänden der Pflegekassen hergestellt.