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Studium der Psychotherapie
Zuständigkeiten:
- Erteilung von Approbationen als Psychologische/r Psychotherapeut/in oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/in
- Erteilung von Zweitschriften bei Verlust der Approbation als Psychologische/r Psychotherapeut/in oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/in
- Ruhensanordnung, Widerruf, Rücknahme oder Verzichtserklärungen bei Approbationen als Psychologische/r Psychotherapeut/in oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/in
- Prüfung der Voraussetzungen für den Zugang zu einer Ausbildung zum/zur Psychologischen Psychotherapeuten/in bzw. Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten/in
- Bearbeitung von Anträgen auf Zulassung zur staatlichen Prüfung für Psychologische Psychotherapeuten/innen
- Bearbeitung von Anträgen auf Zulassung zur staatlichen Prüfung für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten/innen
- Zeugniserteilung nach erfolgreicher Teilnahme an der staatlichen Prüfung
- Anrechnung/Anerkennung von Studienleistungen/-zeiten aus anderen Studiengängen:
"Die zuständige Behörde kann auf Antrag eine andere abgeschlossene Ausbildung im Umfang ihrer Gleichwertigkeit auf die Ausbildung nach Absatz 1 anrechnen, wenn die Durchführung der Ausbildung und die Erreichung des Ausbildungszieles dadurch nicht gefährdet werden." (§ 5 Abs. 3 Psychotherapeutengesetz)
Gesetzliche Grundlagen:
Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (PsychThApprO)
Gesetz über die Berufe des Psychologischen Psychotherapeuten und des Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (Psychotherapeutengesetz - PsychThG)
Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Psychologische Psychotherapeuten
Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten
Merkblätter und Belege
Formulare
Kontakt
Ansprechpartnerin Staatsexamen
Beate Hermann
Telefon: 0361 57332 1282
LPA@tlvwa.thueringen.de
Ansprechpartner Prüfung der Zugangsvoraussetzungen