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Studium der Medizin
Zuständigkeiten:
- Erteilung von Approbationen als Ärztin/Arzt
- Erteilung von Zweitschriften bei Verlust der Approbation als Ärztin/Arzt
- Ruhensanordnung, Widerruf, Rücknahme oder Verzichtserklärungen bei Approbationen als Ärztin/Arzt
- Erteilung eines "Certificate of good standing"
- Bearbeiten von Anträgen auf Zulassung zum ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung
- Prüfung der ordnungsgemäßen Ableistung des Krankenpflegedienstes
- Prüfung des Erste-Hilfe-Nachweises
- Bearbeitung von Anträgen auf Zulassung zum zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung
- Prüfung der ordnungsgemäßen Ableistung der Famulaturen)
- Bearbeitung von Anträgen auf Zulassung zum dritten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung
- Bearbeitung von Anträgen auf Anerkennung des Praktischen Jahres
- Anrechnung/Anerkennung von Studienleistungen/-zeiten aus anderen Studiengängen:
„Zuständig für die Entscheidung ist die zuständige Stelle des Landes, in dem der Antragsteller für das Studium der Medizin eingeschrieben oder zugelassen ist. Bei Studierenden, die eine Einschreibung oder Zulassung für das Medizinstudium bei einer Universität im Inland noch nicht erlangt haben, ist die zuständige Stelle des Landes zuständig, in dem der Antragsteller geboren ist. Ergibt sich hiernach keine Zuständigkeit, so ist die zuständige Stelle des Landes Nordrhein-Westfalen zuständig.“ (§ 12 Abs. 4 Satz 2 der Approbationsordnung für Ärzte)
Gesetzliche Grundlagen:
Approbationsordnung für Ärzte (ÄAppO)
Bundesärzteordnung (BÄO)
Merkblätter und Belege
Erster Abschnitt der Ärztlichen Prüfung (M 1):
Zweiter Abschnitt der Ärztlichen Prüfung (M 2):
Dritter Abschnitt der Ärztlichen Prüfung (M 3):
Anrechnung von Studienleistungen:
Zweitschriften Zeugnisse:
Unbedenklichkeitsbescheinigung – Certificate of Good Standing:
Prüfungsunfähigkeit – Rücktritt:
Formulare
Prüfungsunfähigkeit – Rücktritt:
Unbedenklichkeitsbescheinigung – Certificate of Good Standing:
- Antrag auf Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung (Certificate of good standing) (pdf) - Dokument ist nicht barrierefrei
- Antrag auf Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung (Certificate of good standing) (java-xml) - Dokument ist nicht barrierefrei
- Antrag auf Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung (Certificate of good standing) - barrierefrei
Kontakt
Ansprechpartnerin erster Abschnitt der Ärztlichen Prüfung, Krankenpflegedienst, Erste-Hilfe-Nachweis – FSU Jena
Beate Hermann
Telefon: 0361 57332 1282
LPA@tlvwa.thueringen.de
Ansprechpartnerin Ärztliche Prüfungen, Krankenpflegedienst, Erste-Hilfe-Nachweis – HMU Potsdam
Caroline Gebauer
Telefon: 0361 57332 1767
LPA@tlvwa.thueringen.de
Ansprechpartnerin zweiter Abschnitt der Ärztlichen Prüfung, Famulaturen
Regina Schmidt
Telefon: 0361 57332 1338
LPA@tlvwa.thueringen.de
Ansprechpartner dritter Abschnitt der Ärztlichen Prüfung, Praktisches Jahr, Anrechnung von Studienleistungen/-zeiten aus anderen Studiengängen
Stephan Pidde
Telefon: 0361 57332 1283
LPA@tlvwa.thueringen.de
Ansprechpartner Approbation als Ärztin/Arzt
Annett Hoffmann
Telefon: 0361 57332 1308
LPA@tlvwa.thueringen.de
Ansprechpartnerin Certificate of good standing
Beate Hermann
Telefon: 0361 57332 1282
LPA@tlvwa.thueringen.de