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Stationäre Einrichtungen
Die Aufgaben des Referates bestehen in der Leitung der Geschäftsstelle der Planungskommission gemäß § 4 Abs. 5 ThürAGSGB XII, der Realisierung der Landesplanung sowie der Standort- und Bedarfplanung gemäß § 4 Abs. 3 ThürAGSGB XII und der pauschalen Förderung von Schulen gemäß § 8 Abs. 1 ThürSchFG.
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