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Betreuungsangelegenheiten
Die überörtliche Betreuungsbehörde ist zuständig für die Anerkennung, Förderung und fachlichen Beratung von Betreuungsvereinen. Sie wirkt in Zusammenarbeit mit den örtlichen Betreuungsbehörden, den Betreuungsvereinen und den Vormundschaftsgerichten darauf hin, dass im Land eine ausreichende Anzahl von Betreuern zur Verfügung steht.
Außerdem nimmt die überörtliche Betreuungsbehörde die Aufgaben der Geschäftstelle der Landesarbeitsgemeinschaft für Betreuungsangelegenheiten entsprechend § 2 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Betreuungsgesetzes (ThürAGBtG) vom 19. Juli 1994 wahr.
Gesetzliche Grundlagen für die Anerkennung der Betreuungsvereine
Landesarbeitsgemeinschaft für Betreuungsangelegenheiten
Kontakt
Referatsleiterin
Ute Hardt
Telefon: 0361 57334 1120
Fax: 0361 57334 1200
ute.hardt@tlvwa.thueringen.de