Sozialrecht, überörtliche Betreuungsbehörde
Die Aufgaben des Referates gliedern sich in die fachliche Anleitung und Beratung der örtlichen Träger der Sozialhilfe zur Gewährung der Einheitlichkeit der Rechtsanwendung bezüglich der Durchführung des SGB XII und ThürAGSGB XII. Des Weiteren nimmt das Referat die Aufgaben der Überörtlichen Betreuungsbehörde wahr und gewährt alle Einzelfallhilfen nach dem SGB XII, die laut Bundesgesetzgebung dem überörtlichen Träger der Sozialhilfe obliegen. Darüber hinaus fungiert das Referat als Widerspruchsbehörde nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII).
Gesetze
Kontakt
Referatsleiterin
Ute Hardt
Telefon: 0361 57334 1120
Fax: 0361 57334 1200
ute.hardt@tlvwa.thueringen.de