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Förderung der kommunalen Zusammenarbeit nach § 24 Thüringer Finanzausgleichsgesetz
Gefördert werden die freiwillige kommunale Zusammenarbeit von in der Regel mindestens drei Gemeinden oder Landkreisen sowie Gutachten, die die Möglichkeit und Voraussetzungen einer kommunalen Zusammenarbeit untersuchen. Im Vordergrund steht die Förderung in Zusammenhang mit der Digitalisierung der Verwaltungen.
Förderantrag
Kontakt
Stellvertretende Referatsleiterin
Ekaterina Härtel
Ansprechpartnerin
Kerstin Prohaska-Haug
Telefon: 0361 57332 1303
Fax: 0361 57332 1031
kommunalrecht@tlvwa.thueringen.de