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Kommunale Finanzen
Das Sachgebiet Kommunale Finanzen im Referat für Inneres und Kommunalwesen nimmt Aufgaben rund um kommunale Haushalte für Landkreise, kreisfreie Städte und deren Zweckverbände wahr. Hierzu zählen:
- Wahrnehmung der Rechtsaufsicht über die Landkreise, kreisfreien Städte und deren Zweckverbände
- Genehmigung sowie Würdigung von Haushalten
- Genehmigung von Krediten und kreditähnlichen Rechtsgeschäften
- Bestätigung des Eigenanteils für Fördermittelgeber (sog. Rechtsaufsichtliche Würdigungen)
- Bearbeitung von Widersprüchen im Bereich der Kommunalfinanzen
- Beratung und Unterstützung der Landkreise und kreisfreien Städte bei der Erfüllung ihrer Aufgaben
(§ 116 ThürKO)
Darüber hinaus erfüllt das Sachgebiet folgende Aufgaben und Funktionen:
- Genehmigungserteilung bei Gründung, Änderung oder Erweiterung von kommunalen Unternehmen oder Erwerb von Unternehmensbeteiligungen
- Bewilligungsbehörde für Bedarfszuweisungen nach § 24 ThürFAG
- Entscheidungen über die Zulassung der Vollstreckung gegen Kommunen gemäß § 69 ThürKO,
§ 40 ThürVwZVG (Erlass von Zulassungsverfügungen) - Verwendungsnachweisprüfung Investitionspauschale und Zinsbeihilfe
- Förderung von Maßnahmen nach Maßgabe des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KInvFG)
- Förderung der kommunalen Zusammenarbeit nach § 24 (2) Thüringer Finanzausgleichsgesetz (ThürFAG)
Kontakt
Stellvertretende Referatsleiterin
Ekaterina Härtel
Ansprechpartnerin
Kerstin Prohaska-Haug
Telefon: 0361 57332 1303
Fax: 0361 57332 1031
kommunalrecht@tlvwa.thueringen.de