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Beglaubigung von Urkunden zur Vorlage im Ausland (Apostille/Legalisation)
Häufig müssen deutsche öffentliche Urkunden und Bescheinigungen, die für den Gebrauch im Ausland vorgesehen sind, beglaubigt werden. Beglaubigt wird die Echtheit der Unterschrift, die Eigenschaft, in welcher die Unterzeichnerin bzw. der Unterzeichner gehandelt hat und gegebenenfalls die Echtheit des Siegels oder Stempels, mit dem das Dokument versehen ist. Die Bestätigung der Echtheit dieses Dokumentes erfolgt je nach Verwendungsland durch Legalisation oder Apostille.
Kontakt
Ansprechpartnerin
Anke Geist
Telefon: 0361 57332 1542
Fax: 0361 57332 1346
anke.geist@tlvwa.thueringen.de
Achtung: Aufgrund der Corona -Pandemie sind persönliche Vorsprachen zur Beglaubigung von Urkunden derzeit nicht möglich. Bitte nutzen Sie das schriftliche Verfahren.