- Aufsicht über das mit der Bergung, dem Transport und der Vernichtung beauftragte Unternehmen
- Erfassung der Gefahrguttransporte
- Überwachung der Kampfmittelsuche durch die Räumfirmen
Die entstehenden Kosten, insbesondere des Transportes und der Vernichtung der Kampfmittel des ehemals Deutschen Reiches (reichseigene Munition) werden größtenteils durch das beauftragte Unternehmen direkt beim Thüringer Landesverwaltungsamt abgerechnet. Die Kosten des Transportes und der Vernichtung anderer (nichtreichseigener Munition) werden grundsätzlich dem Eigentümer, auf dessen Grundstück die Munition gefunden wurde, auferlegt. Privatpersonen und kommunale Gebietskörperschaften können einen Antrag auf Übernahme dieser Kosten stellen.