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Überbrückungshilfe für Crossen


Erstellt von Dr. Michael Achard

Das Landesverwaltungsamt gewährt der Gemeinde Crossen an der Elster eine Überbrückungshilfe in Höhe von mehr als 485.000 Euro. Die Gemeinde im Saale-Holzland-Kreis kann nun mit der Finanzspritze ihre bereits fälligen Rechnungen begleichen. Ohne Überbrückungshilfe wäre Crossen zahlungsunfähig gewesen.

Grundsätzlich müssen Kommunen darauf achten, dass sie jederzeit ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommen können. Um bei kurzfristigen Liquiditätsengpässen trotzdem zahlungsfähig zu bleiben, bietet das Landesverwaltungsamt Kommunen schnelle finanzielle Unterstützung an. Diese Mittel sind von den Kommunen allerdings komplett zurückzuzahlen. Dafür hat die Gemeinde Crossen nun bis Ende Januar 2024 Zeit.
 

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