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Thüringer Kommunen erhielten 2022 über 19 Millionen an Bedarfszuweisungen


Erstellt von Tanja Neubauer

Das Thüringer Landesverwaltungsamt hat im Haushaltsjahr 2022 mehr als 19.300.000 Euro an Bedarfszuweisungen bewilligt.

Insgesamt stellten 11 Thüringer Kommunen einen Antrag auf Bedarfszuweisungen und 2 Kommunen einen Antrag auf Überbrückungshilfen. 9 dieser 13 Anträge wurden bewilligt, zwei wurden zurückgezogen. Neben den Landkreisen Nordhausen (7 Millionen) und Unstrut-Hainich-Kreis (9 Millionen) erhielten auch die Kommunen Anrode, Berga/Elster, Berlingerode, Bürgel, Dünwald, Probstzella und Werther finanzielle Unterstützung.

Die Anzahl der Kommunen, die für ihre Haushaltskonsolidierung von Bedarfszuweisungen Gebrauch machen mussten, ist in den letzten Jahren stetig zurückgegangen. So waren es 2017 noch 103 Kommunen, die insgesamt über 93 Millionen Euro beantragt hatten. Davon wurden damals 56 Millionen an die Kommunen ausgezahlt.

Um trotz kurzfristiger Liquiditätsengpässe zahlungsfähig zu bleiben, bietet das Landesverwaltungsamt den Kommunen schnelle finanzielle Unterstützung, unter anderem in Form von Überbrückungshilfen, an. Diese Mittel sind allerdings komplett zurückzuzahlen. Dafür haben die Gemeinden zum Teil bis zum Ende des Haushaltsjahres 2023 Zeit.

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