Header-Slider
Städtebauförderung
Die Aufgaben des Referates bestehen in der Umsetzung der Thüringer Städtebauförderungsrichtlinien. Kern dieser Aufgabe ist die Bewilligung von Städtebaufördermitteln zur Beseitigung städtebaulicher Missstände sowie die Beratung der Städte und Gemeinden in städtebaulichen Fragen. Antragsteller für Städtebaufördermittel können nur Städte und Gemeinden sein.
Aufgaben der Städtebauförderung:
- Aufstellung der Jahresprogramme für Städtebauförderprogramme des Landes, des Bundes und der Länder sowie der EU
- Prüfung von Bewilligungsanträgen und Erteilung von Bewilligungen für Städtebauförderungsmittel
- Verwaltung der zur Bewirtschaftung übertragenen Fördermittel
- Anordnung von Auszahlungen
- Annahme von Einzahlungen
- Prüfung der Einzel- und Gesamtverwendungsnachweise
- Mitwirkung in Widerspruchs- und Klageverfahren
Weitere Informationen und Anträge finden Sie auf den Seiten des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft.
Kontakt
Referatsleiterin
Iris Heinemann
Telefon: 0361 57332 1264
Fax: 0361 57332 1217
iris.heinemann@tlvwa.thueringen.de