Der Fachbereich Bauleitplanung des Referates für Raumordnung und Bauleitplanung ist in erster Linie zuständig für die Prüfung und Genehmigung von Bauleitplänen. Das bedeutet im Einzelnen, dass der Fachbereich Bauleitplanung Genehmigungsbehörde für die Aufstellung, Änderung und Ergänzung von Flächennutzungsplänen für alle Kommunen im Freistaat Thüringen ist. Der Fachbereich ist ebenso Genehmigungsbehörde für die Aufstellung, Änderung und Ergänzung von Bebauungsplänen der kreisfreien Städte und Großen kreisangehörigen Gemeinden, sofern diese einer Genehmigung bedürfen. Für die Genehmigung von Bebauungsplänen kreisangehöriger Gemeinden sind die Landkreise zuständig. Darüber hinaus ist das Thüringer Landesverwaltungsamt Träger öffentlicher Belange nach dem Baugesetzbuch und gibt zu Entwürfen von Flächennutzungsplänen, Bebauungsplänen und sonstigen Satzungen Stellungnahmen ab.