Die EU-Mitgliedstaaten sind zur Marktüberwachung verpflichtet. Mit dem Ziel eines bundesweit einheitlichen und effizienten Handelns ist in Deutschland ein zentral-dezentrales System geschaffen worden, in dem die Zuständigkeit für die MÜ von harmonisierten Bauprodukten (dezentral) bei den Bundesländern liegt und das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) die Funktion der gemeinsamen Marktüberwachungsbehörde der Länder (zentral) ausübt.
Produktkontrollen werden durch die MÜ-Behörden der Bundesländer vor Ort, d.h. in Baumärkten, im Baustofffachhandel sowie im Einzel- und Großhandel durchgeführt. Besondere Vertriebswege (Direktvertrieb, Internethandel etc.) werden einbezogen, ebenso Kontrollen in Herstellwerken von auf den Markt gebrachten Bauprodukten. Im Rahmen der Überprüfung erfolgen eine Inaugenscheinnahme des Bauprodukts und die formelle Kontrolle der Unterlagen (Leistungserklärung, CE-Kennzeichnung, Bescheinigungen zur Leistungsbeständigkeit, ggf. weitere Produktunterlagen). Die Zuständigkeit liegt dabei grundsätzlich bei der Behörde des Bundeslandes, in dem der Hersteller des Bauproduktes seinen Sitz hat.
Entsteht der Verdacht eines materiellen Mangels, schließen sich physische Kontrollen und Laborprüfungen an. Hierzu wird die Sachbehandlung zur Prüfung und Bewertung des Bauproduktes in technisch einheitlicher Hinsicht an das DIBt abgegeben.
Die Befugnisse der MÜ-Behörden enden, wenn sich das Bauprodukt nicht mehr auf dem Markt befindet. Dies ist in der Regel der Fall, wenn das Bauprodukt an den Verwender abgegeben wurde. Die MÜ gemäß EU-BauPVO kontrolliert nicht die Einhaltung nationaler Vorschriften. Für die Einhaltung der bauordnungsrechtlichen Bestimmungen sind die Bauaufsichtsbehörden zuständig.
Bei der MÜ wird zwischen der aktiven und der reaktiven MÜ unterschieden. Die aktive MÜ beinhaltet eigeninitiierte Kontrollen bei Wirtschaftsakteuren auf der Grundlage des bundesweit abgestimmten Marktüberwachungsprogramms. Im Rahmen der reaktiven MÜ werden anlassbezogen Kontrollen infolge begründeter Anzeigen, Beschwerden, Hinweise sowie von Meldungen des Zolls und anderer EWR-Staaten, insbesondere im Rahmen des Schnellinformationssystems RAPEX durchgeführt.
In Thüringen werden die Aufgaben der MÜ im Vollzug vom Thüringer Landesverwaltungsamt als obere und vom Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft als oberste MÜ-Behörde wahrgenommen.